Wunschkind auf Umwegen
Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, in einigen anderen Ländern dagegen erlaubt. Der Fall Jens Spahn, der mit seinem Ehemann mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater geworden ist, hat die Debatte über dieses Verbot neu entfacht. Rechtsanwalt Dr. Marko Oldenburger begleitet Wunscheltern durch ein kompliziertes Geflecht aus medizinischen Voraussetzungen, Agenturen, Verträgen und unterschiedlichen Rechtsordnungen. Im Gespräch mit Peggy Fiebig erklärt er, welche Länder infrage kommen, wie Leihmütter ausgewählt werden, wo rechtliche und ethische Risiken liegen und wie die Elternschaft nach der Geburt in Deutschland anerkannt werden kann. Außerdem geht es um die Frage, ob eine streng regulierte Leihmutterschaft auch hierzulande denkbar wäre.